Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. COV gewährt dem Kunden keine eigene Beschaffenheits- oder
Haltbarkeitsgarantie im Sinne von § 443 Bürgerliches Gesetzbuch auf
die angebotenen Waren. Der Kunde kann der Produktdokumentation entnehmen, ob
eine Herstellergarantie besteht, die neben die Gewährleistung von COV tritt.
Garantieansprüche aus einer Herstellergarantie begründen ein eigenes
Rechtsverhältnis zu dem Hersteller und sind direkt diesem gegenüber
geltend zu machen.